Immobilien Blog

Eine Immobilie sanieren

Rechtsvorschriften bei Sanierungen

15. April 2024

 

Rechtsvorschriften bei Sanierungen

Viele Sanierungsmaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Der frühe Kontakt zu Behör­den zahlt sich aus.

Die für Ihre Immobilie relevanten Vorschriften sind zunächst in der örtlichen Bauordnung geregelt. Darüber hinaus gibt es eine entsprechende Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Örtliche Denkmalschutz- und Nutzungsverordnungen sowie Fördermaßnahmen der Kommune bestimmen die weiteren rechtlichen Anforderungen.

Neben vielen Einzelregelungen ist insbesondere der Bebauungsplan hervorzuheben: Er regelt, wie und wo in einem Baugebiet Baumaßnahmen durchgeführt werden (dürfen).

Es gibt aber auch Gebiete ohne Bebauungsplan, in denen der Grundsatz gilt, dass sich die Immobilie auch nach der Sanierung in die Eigenart der Umgebung einfügen muss. Berücksichtigen Sie diese Vorschriften bei Ihren Entscheidungen über die Gestaltung der zu sanierenden Immobilie.

 

Genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Maßnahmen:

– Nutzungsänderung der Immobilie

– Wesentliche Anbauten wie z.B. Dachausbauten oder Wintergärten

– Änderung der gesamten Schornsteinanlage

– Änderung der Statik des Gebäudes

– Änderung der Abwasseranlagen

– Fassadensanierung bei wesentlicher Änderung der Gestaltung

 

Diese Maßnahmen müssen gesetzeskonform beantragt und durchgeführt werden. Damit bei der Sanierung alles korrekt und trotzdem in Ihrem Sinne abläuft, sollten Sie hier Fachleute hinzuziehen, die die Sanierungsmaßnahme betreuen. Das können Architekten oder – bei kleineren Änderungen – auch Handwerksmeister sein. Ein Bauantrag wird nach den Landesvorschriften formuliert und nach einem bestimmten Maßstab sowie mit charakteristischen Farben, Beschreibungen und Nachweisen ausgearbeitet.

 

Zwei Jahre Zeit

Das Antragsverfahren dauert zwei bis drei Monate. Die Gebühren, die von den Behörden erhoben werden, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Genehmigung mündet in die „Baubewilligung“ und die Sanierung kann handwerklich begonnen werden. Wichtig für den Planungshorizont ist, dass die Sanierung innerhalb von zwei Jahren nach der Bewilligung durchgeführt werden muss (diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden).

Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind die Vorschriften strenger und eine vorherige Abstimmung der Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde unerlässlich. Alle geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen müssen von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Dabei sind zahlreiche Auflagen zu erfüllen, die die Sanierung verteuern und erschweren. Dafür gibt es aber auch spezielle Förderungen und Zuschüsse für denkmalgeschützte Gebäude.

 

Link zu den Bauordnungen

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/bauen/Seite.2260200.html

 

Ratgeber: Eine Immobilie sanieren

Eine Sanierung kann sich wertsteigernd auf die Immobilie auswirken. Dabei spielt der aktuelle Immobilienwert eine wichtige Rolle. Von der ersten Ideensammlung bis hin zur Abnahme der Handwerkerarbeiten zeigt Ihnen unser Ratgeber, wie Sie Ihre Immobilie zu einem sanierten Schmuckstück umwandeln.

Dieser Ratgeber klärt auf:

  • Welche Sanierungsmaßnahmen den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig steigern.
  • Gesetzliche Vorgaben bei der Planung und Umsetzung.
  • Welche Förderungen möglich sind.
  • Was Sie im Zuge einer Sanierung beachten müssen.

Diese und weitere wertvolle Tipps jetzt kostenlos Herunterladen:

Weitere Beiträge aus dem Immoblog