Die gesetzliche Erbfolge
Liegt zum Zeitpunkt des Todes kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie tritt ferner ein, wenn der Erblasser seinen letzten Willen nicht wirksam erklärt.
Die gesetzliche Erbfolge ist in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert. Sie regelt, wie ein Nachlass unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt wird, wenn keine gewillkürte Erbfolge vorliegt. Gibt es mehrere gesetzliche Pflichtteilsberechtigte, wird der Nachlass nach der sogenannten Erbquote aufgeteilt. Hinterlässt der Erblasser beispielsweise eine Ehefrau und drei Kinder, so erhält die Ehefrau ein Drittel des Nachlasses, die übrigen zwei Drittel werden zu gleichen Teilen unter den drei Kindern aufgeteilt.
Die gesetzliche Erbfolge tritt also ein, wenn:
Zu den gesetzlichen Erben gehören:
Die mit dem Erblasser verschwägerten Personen (Schwiegertochter/Schwiegersohn, Schwiegermutter/Schwiegervater, Schwägerin/Schwager, Stieftochter/Stiefsohn, Stiefmutter/Stiefvater) haben kein gesetzliches Erbrecht.
Die Verwandten als gesetzliche Erben kommen in einer bestimmten Reihenfolge zum Zug. Es gibt vier Gruppen, die in der Fachsprache auch als Parentelen bezeichnet werden. Innerhalb einer Parentel gilt das Prinzip „alt vor jung“: Die Kinder des Erblassers sterben zuerst. Die Enkel des Erblassers kommen erst zum Zug, wenn ihre Eltern, also die Kinder des Erblassers, nicht mehr leben.
Komplexer wird es, sobald es sich um nicht verheiratete Lebenspartner handelt. Diese gelten zwar seit 2017 gesetzlich nicht mehr als Fremde, haben aber nicht die gleichen Rechte wie Ehepaare. Sie dürfen bis zu zwölf Monate nach dem Todesfall in der Immobilie wohnen bleiben. Dieses Recht haben sie jedoch nur, wenn sie nachweisen können, dass sie mindestens drei Jahre mit der verstorbenen Person zusammengelebt haben. Diese Regelung gilt nicht, wenn der unverheiratete Lebenspartner im Testament berücksichtigt wird, indem ihm beispielsweise ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt wird.
Eine Erbimmobilie kann die familiäre und wirtschaftliche Situation verändern. Es gilt, Gesetze und Fristen einzuhalten und über die Nutzungsmöglichkeiten der geerbten Immobilie(n) nachzudenken.
Dieser Ratgeber klärt auf:
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