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Immobilienwelt erklärt

Wohnungseigentumsvertrag – Notar – Grundbuch

29. August 2023

 

Immobilienwissen:

Wohnungseigentumsvertrag – Notar – Grundbuch

Wir nehmen für Sie Begriffe und Fakten aus der Immobilienwelt unter die Lupe.

 

Die Immobilie

Der Begriff „Immobilie“ leitet sich vom lateinischen Wort „immobilis“ ab und bedeutet „unbeweglich“. Es handelt sich also um materielle Güter, die nicht bewegt werden können: Neben Wohnimmobilien umfasst der Begriff auch andere Bauwerke (z.B. Industrie-, Gewerbe- oder Spezialimmobilien) und Grundstücke. Ein unbebautes Grundstück wird in der Regel als Immobilie bezeichnet, ein bebautes Grundstück als Grundstück. Beim Verkauf einer Immobilie sind wichtige Fakten und Vorschriften zu beachten. Aufgrund der starken Werterhaltungstendenz von Immobilien können diese häufig als Sicherheit für Kredite oder andere Verträge dienen. Die Wertbeständigkeit macht Immobilien auch als sichere Geldanlage interessant.

Das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein in Österreich bei den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. In diesem „Grundbuch“ werden Größe, Nutzungsart und Eigentumsverhältnisse der Grundstücke detailliert dargestellt. Außerdem werden Beschränkungen, z.B. baurechtlicher Art, und Belastungen aufgeführt und Rechte eingetragen. Für die Eintragungen gilt die Vermutung der Richtigkeit (auch „öffentlicher Glaube“ genannt): Den Eintragungen im Grundbuch ist zu trauen und zu glauben.

Der Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift der Grundbucheintragungen eines Grundstücks. Grundbuchauszüge werden z.B. benötigt, wenn sich Kaufinteressenten vor dem Verkauf einer Immobilie informieren wollen oder wenn bei einer Beleihungsprüfung die Beleihungsunterlagen zusammengestellt werden. Der Grundbuchauszug ist für Privatpersonen auf schriftlichen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht oder über das Internet gegen Gebühr erhältlich. Eine Liste der Unternehmen, die diesen Service online anbieten, finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600340.html

Der Wohnungseigentumsvertrag

Ein Wohnungseigentumsvertrag regelt die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse einer Eigentümergemeinschaft an einer Liegenschaft. Gemäß § 2 Wohnungseigentumsgesetz regelt er Aspekte wie die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes, die Wohnungseigentumsobjekte und die allgemeinen Teile der Liegenschaft für z.B. Stellplätze, Fahrradkeller etc. Die Teilung ermöglicht, dass jedes Wohnungseigentum oder jede gewerbliche Einheit im Gebäude einzeln veräußert oder belastet werden kann. Er regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und deren Verhältnis zueinander. Der Wohnungseigentumsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung und wird beim Bezirksgericht hinterlegt. Jegliche Änderung erfordert die Beteiligung und Genehmigung aller Miteigentümer und muss offiziell im Grundbuch eingetragen werden.

Der Energieausweis

Erfasst den energetischen Zustand einer Immobilie übersichtlich und steckbriefartig. Er ist durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz vorgeschrieben. Neben allgemeinen Angaben wie dem Baujahr werden auch die verwendeten Heizmedien wie Öl, Gas oder Hackschnitzel aufgelistet. Außerdem werden die Energiekennwerte einer Immobilie ermittelt und dargestellt. Wie bei Haushaltsgeräten gibt es eine Einteilung in Energieeffizienzklassen von A++ bis H. Der Heizwärmebedarf (HWB) oder der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) müssen bei der Immobilienanzeige angegeben werden. Bei Kaufabschluss muss der Energieausweis dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden.

Die Rolle des Notars

Unverzichtbar bei Immobiliengeschäften: Nur mit seiner Beurkundung ist die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch möglich. Die Kanzlei des Notars oder Rechtsanwalts muss sich nicht in der Nähe der Immobilie befinden. Die Vorgehensweise des Notars ist klar strukturiert: Nach den Vertragsverhandlungen entwirft er den Kaufvertrag, prüft die Richtigkeit der angegebenen persönlichen Daten und die Eigentumsrechte an der Immobilie. Nach der Vertragsunterzeichnung beantragt der Notar die Grundbuchänderung und teilt dies dem zuständigen Amtsgericht mit. Der Notar ist somit für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch verantwortlich. Der Notar verhält sich – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – allen Vertragsparteien gegenüber neutral.

 

Ratgeber: Immobilienwelt erklärt

Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe der Immobilienwelt auf verständliche Art und Weise erklärt und können so der Immobilienbranche hinter die Kulissen schauen.

Dieser Ratgeber klärt auf:

  • Wie ein Makler arbeitet und was er kostet.
  • Welche Behördengänge vonnöten sind.
  • Was man zum Verkauf einer Immobilie benötigt.
  • Welche Rolle der Notar spielt und wieso er so wichtig ist.
  • Welche Haftungspflichten ein Makler hat.

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