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Immobilienwelt erklärt

Nebenkosten beim Immobilienkauf

22. August 2023


Immobilienwissen:

Nebenkosten beim Immobilienkauf

Mit diesen zusätzlichen Kosten müssen Sie beim Immobilienverkauf rechnen

Beim Verkauf einer Immobilie zahlt nicht nur der Käufer den vereinbarten Preis an den Verkäufer, sondern es fallen auch Gebühren für notwendige Dokumente oder Dienstleistungen an. Diese können unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für den Vertragserrichter, den Treuhänder und den Notar trägt in der Regel der Käufer. Für Sie als Verkäufer fallen Kosten an, wenn Rechte Dritter (z.B. eine Dienstbarkeit oder ein Pfandrecht) gelöscht werden müssen.

Grunderwerbsteuer:

Beträgt grundsätzlich 3,5 % des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer ist eine (Rechts-)Verkehrsteuer und erfasst sowohl den entgeltlichen als auch den unentgeltlichen Erwerb von inländischen Grundstücken. Grundsätzlich sind sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer. Häufig wird jedoch vertraglich vereinbart, dass der Übernehmer die Grunderwerbsteuer zu tragen hat.

Grundbuchsgebühr:

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch (Verbücherung) ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Wenn Sie das Kaufobjekt mit einer Hypothek belasten, fallen für deren Eintragung weitere 1,2 Prozent des Pfandwertes an. Hinzu kommt die Eintragungsgebühr von 47 Euro bzw. 66 Euro (Stand August 2023), wenn der Antrag nicht im elektronischen Rechtsverkehr gestellt wird.

Anwalts- oder Notarskosten:

Da der Kaufvertrag in der Regel von einem Rechtsanwalt oder Notar aufgesetzt wird und dieser auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch (Verbücherung) stellt, muss der Käufer mit weiteren Kosten rechnen. Die Höhe der Rechtsanwalts- bzw. Notarkosten beträgt ca. 1-3 % des Kaufpreises und richtet sich nach dem jeweiligen Kammertarif.

Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften:

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch (Verbücherung) ist eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschriften auf dem Kaufvertrag bzw. auf der Pfandbestellungsurkunde bei Hypothekardarlehen erforderlich. Die Kosten richten sich nach der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Höhe des Pfandrechts) und sind im jeweiligen Kammertarif festgelegt.

 

Ratgeber: Immobilienwelt erklärt

Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe der Immobilienwelt auf verständliche Art und Weise erklärt und können so der Immobilienbranche hinter die Kulissen schauen.

Dieser Ratgeber klärt auf:

  • Wie ein Makler arbeitet und was er kostet.
  • Welche Behördengänge vonnöten sind.
  • Was man zum Verkauf einer Immobilie benötigt.
  • Welche Rolle der Notar spielt und wieso er so wichtig ist.
  • Welche Haftungspflichten ein Makler hat.

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