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Immobilie geerbt

Nicht allein: Die Erbgemeinschaft

15. Januar 2024

 

Nicht allein: Die Erbgemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht ganz einfach: Sind mehrere Personen Erben eines Erblassers, so bilden sie damit automatisch und kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft.

In dieser Gemeinschaft sind alle Erben an der gesamten Erbschaft beteiligt; die Teilung erfolgt durch natürliche Teilung (Erbauseinandersetzung), bei der jeder Erbe bestimmte Gegenstände aus der Erbschaft auswählt, bis diese geteilt ist.

Gehört zum Nachlass ein Grundstück, dessen Wert den Wert des übrigen Nachlasses übersteigt, ist eine natürliche Teilung nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen sich die Erben gemeinsam über die Verwendung der Immobilie einigen, wobei für jede Entscheidung ein einheitlicher Beschluss der Miterben erforderlich ist.

Hier beginnen meist die Probleme: Durch die Erbschaft gezwungen ist eine Erbengemeinschaft eine unfreiwillig entstandene Gemeinschaft, deren Mitglieder meist unterschiedliche Interessen und Auffassungen haben.

Insbesondere bei größeren und finanziell bedeutsamen Nachlassgegenständen wie Immobilien kann dies zu Streitigkeiten führen, weshalb es ratsam ist, die Erbauseinandersetzung bei Immobilien möglichst frühzeitig zu regeln.

 

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Auszahlung der Miterben: Wenn Sie z.B. in das anteilig geerbte Haus einziehen möchten, müssen Sie die Miterben auszahlen. Ein entsprechender Vertrag wird aufgesetzt und bei einer Immobilie notariell beglaubigt.
  • Einvernehmlicher Verkauf: Viele Erbengemeinschaften entscheiden sich für diese Variante, da mit dem Verkauf das Konfliktpotential verschwindet. Der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Am besten ist es, einen neutralen Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. Als objektiver Berater und Fachmann auf seinem Gebiet kann er die Interessen aller berücksichtigen, eventuelle Bereicherungsvorwürfe gegen einen Erben werden vermieden.
  • Teilungsversteigerung von Erbanteilen: Können sich die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nicht einstimmig über die künftige Nutzung der Immobilie einigen, droht der letzte Ausweg: die Teilungsversteigerung. Im Gegensatz zu anderen Entscheidungen, die von allen Miterben gemeinsam getragen werden müssen, kann die Teilungsversteigerung auch von einem einzelnen Mitglied beantragt werden. In diesem Fall versteigert ein Miterbe seinen Anteil, den die anderen Miterben ersteigern können. Bei der Teilungsversteigerung kann jedoch nur der gesamte Erbteil versteigert werden, nicht ein einzelner Gegenstand.

 

Grundsätzlich hat das Interesse des Miterben an der sofortigen Verwertung des Grundstücks Vorrang. Ziel ist es, einen nicht real teilbaren Nachlass so schnell wie möglich liquide zu machen, um eine Teilung zu ermöglichen. Überlegen Sie es sich gut, bevor Sie diesen Weg einschlagen. Bei einer Teilungsversteigerung werden für Liegenschaften meist Preise weit unter dem Verkehrswert erzielt und es fallen nicht unerhebliche Verfahrenskosten an. Ein Teil des ererbten Vermögens kann auf diese Weise leicht vernichtet werden.

Ratschlag vom Profi:

Lassen Sie sich von einem neutralen Immobilienfachmann, wie z.B. einem Makler, Rechtsanwalt oder Notar, über den Wert und die Nutzung sowie die oben genannten Möglichkeiten beraten. Bei absehbaren Unstimmigkeiten kann auch frühzeitig ein Mediator hinzugezogen werden, der den Prozess und die Kommunikation zwischen den Erben begleitet. Bedenken Sie, dass sich viele Menschen kurz nach einem Todesfall in einer Art emotionalem Ausnahmezustand befinden, der durch die Angst, benachteiligt oder übervorteilt zu werden, noch verstärkt werden kann. Wenn es um Emotionen und dazu noch um viel Geld geht, können Beziehungen irreparabel geschädigt und jahrelange Streitigkeiten ausgelöst werden. Es ist daher besser, im Vorfeld in Beratung und Mediation zu investieren, um im Nachhinein Nerven und Zeit zu sparen.

 

Ratgeber: Immobilie geerbt

Eine Erbimmobilie kann die familiäre und wirtschaftliche Situation verändern. Es gilt, Gesetze und Fristen einzuhalten und über die Nutzungsmöglichkeiten der geerbten Immobilie(n) nachzudenken.

Dieser Ratgeber klärt auf:

  • Wie Sie die Nachlassregelung der geerbten Immobilie handhaben.
  • An welche Risiken, Paragrafen und Fristen Sie denken sollten.
  • Welche Pflichten und Rechte mit einer Erbschaft verbunden sind.
  • Wie man die Erbschaftssteuer optimiert.
  • Welche Handlungsoptionen es gibt: z.B. Verkauf, Vermietung, Selbstnutzung, etc..

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